Zahlungen / Lieferung

Zahlungsbedingungen

 Inland:

Im Inland akzeptieren wir - Lieferung auf Rechnung - SEPA-Lastschrift und Vorkasse.

 Europäisches Ausland:

Für Lieferungen in die Schweiz gilt: Keine Lieferung in die Schweiz

Im europäischen Ausland  (EU - Raum) können Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten wählen:

a)       SEPA-Lastschrift  - Vorkasse

b)      Kauf auf Rechnung (wenn Sie bereits Kunde bei uns sind)

Für Aufträge und Lieferungen in In- und Ausland (unabhängig vom Warenwert) berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten sowie ggf. Zölle in der tatsächlich anfallenden Höhe (mindestens EUR 6,50 pro Lieferung). Unabhängig vom Warenwert berechnen wir diese ggf. anfallenden Kosten auch bei Gipslieferungen, Reparaturen (z. B. Hand- und Winkelstücke) sowie bei der Lieferung von Waren, die sich nicht in unseren Lagern befinden (sog. „Streckengeschäfte“).

 Sofern schriftlich nicht etwas anders vereinbart ist, werden sämtliche in Rechnung gestellten Beträge unmittelbar mit Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig. Gleiches gilt für vereinbarte Kostenvorschüsse und/oder Abschlagszahlungen. Bei Kaufverträgen können wir immer auf Zug-um-Zug-Leistung bestehen, d. h. die Auslieferung vom gleichzeitigen Zahlungseingang abhängig machen. Bei Werkverträgen sind wir zur Vorleistung nur verpflichtet, wenn uns der Kunde geeignete Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Finanzierung sichergestellt ist.

   6.1. Sofern schriftlich nicht etwas anders vereinbart ist, werden sämtliche in Rechnung gestellten Beträge unmittelbar mit Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig. Gleiches gilt für vereinbarte Kostenvorschüsse und/oder Abschlagszahlungen. Bei Kaufverträgen können wir immer auf Zug-um-Zug-Leistung bestehen, d. h. die Auslieferung vom gleichzeitigen Zahlungseingang abhängig machen. Bei Werkverträgen sind wir zur Vorleistung nur verpflichtet, wenn uns der Kunde geeignete Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Finanzierung sichergestellt ist.

 6.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei nicht rechtzeitiger Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit und Rechnungszugang kraft Gesetzes nach 14 Tagen, oder vorher durch eine Mahnung, in Zahlungsverzug gerät. Solchen falls sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, für jede erforderliche Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Schreiben zu verlangen; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass uns durch die Mahnung ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.

 6.3. Bei Zahlungsrückständen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen vom vollständigen Ausgleich unserer offenen Forderungen abhängig zu machen.

6.4. Werden die Zahlungen zwischen uns und dem Kunden mittels eines SEPA-Lastschriftverfahrens abgewickelt, so erteilen wir die Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum. Fällt der Belastungstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird die Belastung am nächsten Bankarbeitstag (Target-Tag) ausgeführt.

 

 

 

Zuletzt angesehen